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KIM-Verordnung läuft aus: So profitieren Immobilienkäufer 2025!



Großartige Nachrichten für alle, die von den eigenen vier Wänden träumen: Die strengen Wohnkreditregeln der KIM-Verordnung (Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung) laufen mit dem 30. Juni 2025 aus. Damit wird es künftig wieder einfacher, Eigentum zu finanzieren – ein echter Lichtblick für den Immobilienmarkt und alle Häuslbauer!

 

Was ist die KIM-Verordnung, und warum wurde sie eingeführt?

Die KIM-Verordnung wurde 2022 eingeführt, um die Vergabe von Wohnimmobilienkrediten zu regulieren und die Stabilität des Bankensystems zu sichern. Sie legt klare Rahmenbedingungen für die Vergabe von Wohnkrediten fest:

 

  • Kredite dürfen maximal 35 Jahre laufen.

  • Ein Eigenkapitalanteil von mindestens 20% ist Pflicht.

  • Die Rückzahlungsrate darf höchstens 40% des Nettoeinkommens betragen.

 

Diese Maßnahmen hatten das Ziel, systemische Risiken zu reduzieren, indem Banken nachhaltige Kreditvergabestandards einhielten. Es sorgte für weniger riskante Kreditvergaben und einen Rückgang der Kreditausfälle. Gleichzeitig führte die Verordnung aber auch zu Kritik: Sie habe es vielen Menschen erschwert, Eigentum zu erwerben, und den Wohnungsneubau gebremst.

 

Warum läuft die KIM-Verordnung aus?

Die Finanzmarktaufsicht hat festgestellt, dass die KIM-Verordnung ihre wesentlichen Ziele erreicht hat und somit planmäßig auslaufen kann. Seit ihrer Einführung ist die Zahl der ausgefallenen Wohnimmobilienkredite spürbar zurückgegangen. Gleichzeitig hat sich das Bankensystem deutlich stabilisiert, da die Kapitalisierung der Banken verbessert wurde. Diese Entwicklungen tragen dazu bei, dass aktuell kein Risiko besteht, dass Wohnimmobilienfinanzierungen schwerwiegende negative Auswirkungen auf die Stabilität des Finanzmarkts haben könnten. Aufgrund dieses stabilen Umfelds sieht die Finanzmarktaufsicht keinen weiteren Bedarf für die KIM-Verordnung, sodass ihr Auslaufen gesetzlich vorgesehen ist.

 

Was ändert sich für Kreditnehmer?

Ab Juli 2025 müssen Banken diese strikten Regeln nicht mehr gesetzlich umsetzen. Dies bedeutet:

  1. Mehr Flexibilität bei der Kreditvergabe: Banken können wieder individuellere Lösungen für Kreditnehmer anbieten.

  2. Erleichterung bei der Eigenkapitalquote: Es könnte einfacher werden, Kredite mit weniger als 20% Eigenmittelanteil zu bekommen.

  3. Lockerung der Laufzeitbeschränkungen: Kreditlaufzeiten über 35 Jahre könnten wieder möglich werden.

 

Chancen für Immobilienkäufer, Häuslbauer und die Immobilienbranche

Die Lockerung der Kreditvergabe könnte eine deutliche Belebung des Immobilienmarktes bewirken. Besonders in einer Zeit, in der die Nachfrage nach Wohneigentum weiterhin hoch ist, schafft dies neue Möglichkeiten:

 

  • Der Erwerb der eigenen vier Wände wird für mehr Menschen realisierbar.

  • Der Wohnungsneubau und Bauprojekte könnten wieder an Schwung gewinnen.

 

Die gelockerten Kreditvergaberichtlinien bringen nicht nur Vorteile für Käufer, sondern auch für Verkäufer. Da sich mehr Menschen den Kauf einer Immobilie leisten können, steigt die Nachfrage nach Häusern und Wohnungen. Wer also über einen Verkauf nachdenkt, hat jetzt bald die Chance, von der wachsenden Zahl an potenziellen Käufern zu profitieren.

 

Tipp: Jetzt ist ein idealer Zeitpunkt, um den Einstieg in den Immobilienmarkt zu planen. Ob Kauf oder Verkauf – wir sind Ihr kompetenter Partner, um gemeinsam Ziele auf dem Immobilienmarkt zu erreichen!

 



 


Quellen:



 

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